Ihre Situation

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen decken? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet? In diesen Fällen können Sie Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen. Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Regelbedarf und eine angemessene Miete

Der Regelbedarf umfasst die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person, wie zum Beispiel für Ernährung und Kleidung. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Sie wird regelmäßig zum neuen Jahr angepasst.

Hier sind nicht abschließend alle Geldleistungen aufgeführt. Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie einfach die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage.

Aus <https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/geld-leistungen>

Sie sind auf Jobsuche? Dann sind Sie bei uns richtig!

Die Berater*innen des Jobcenters stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite wenn es darum geht, für Sie den passenden Job zu finden. Sie beraten und begleiten Sie ganz gezielt bei der Stellensuche. Vielleicht haben Sie aber auch schon einen Job gefunden und haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Informieren Sie sich hier über Unterstützungs- und Förderleistungen für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Förderungen um Ermessensleistungen handelt. Das heißt, dass die Übernahme dieser Kosten nicht garantiert ist, sondern jeweils im Einzelfall auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüft wird. Sprechen Sie uns einfach an, oder nutzen Sie das Kontaktformular zur Klärung Ihres Anliegens.

Aus <https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/job-ausbildung>

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